Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

Das eine jede Internetseite ein Impressum haben sollte – und wenn es nur sicherheitshalber ist – hat sich mittlerweile rumgesprochen.

Dennoch gab es nie absolute Rechtssicherheit, was denn genau für Angaben gemacht werden müssen. Das kann sich von Webseite zu Webseite unterschieden; so müssen Ärzte besondere zusätzliche Angaben anbringen, die ein Online-Shop nicht benötigt, der aber wiederum andere spezielle Informationen bereitstellen muss.

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Skriptum Internet-Recht von Prof. Dr. Thomas Hoeren überarbeitet und aktualisiert

Während meiner Zeit am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement an der Uni Münster hat man bei so manchen strittigen Fragen in puncto Internetrecht gerne auf das Fachwissen von Prof. Dr. Thomas Hoeren zurückgegriffen, dessen Institut gleich nebenan war.

So einen direkten Service kann natürlich nicht jeder genießen, doch auch wenn der Leonardo-Campus nicht direkt um die Ecke ist, gibt es eine großartige Informationsquelle. Bereits im Juli 2003 veröffentlichte Prof. Dr. Thomas Hoeren ein Online-Buch zum Thema Internetrecht, das seit dem regelmäßig aktualisiert und erweitert worden ist.
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