Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht
Das eine jede Internetseite ein Impressum haben sollte - und wenn es nur sicherheitshalber ist - hat sich mittlerweile rumgesprochen. Dennoch gab es nie absolute Rechtssicherheit, was denn genau für Angaben gemacht werden müssen. Das kann sich von Webseite zu Webseite unterschieden; so müssen Ärzte besondere zusätzliche Angaben anbringen, die ein Online-Shop nicht benötigt, der aber wiederum andere spezielle Informationen bereitstellen muss.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichte kürzlich einen Leitfaden zur Impressumspflicht, der leider auch keine Rechtssicherheit schafft:
Dies kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.
Immerhin sind die dargebotenen Informationen recht umfassend - Spezialregelungen, beispielsweise für Ärzte, lässt er aber vermissen. Die Informationen können zusätzlich als .pdf-Dokument heruntergeladen werden.

















Martin, 14. Oktober 2008 um 16:13 Uhr
Ich muss zugestehen, ich habe den Leitfaden noch nicht durchgelesen, aber ist der tatsächlich notwendig?
Als ich von dem Impressum erfahren habe, habe ich erst einmal die Paragraphen gegooglet, die alle dauernd angeben. Wenn man sich diese dann durchliest, erfährt man auch, was man veröffentlichen muss (Adresse, Telefonnummer, evtl. UStID, …).
Olli, 14. Oktober 2008 um 21:10 Uhr
Notwendig und ein Muss sicher nicht, natürlich bekommt man die Informationen auch aus anderer Hand und in erster Linie - sofern man das Juristendeusch mag - aus den Gesetzestexten selbst.
Der Leitfaden ist eine gute und verständliche Zusammenfassung, die - wie bereits erwähnt - aber auch nicht alle Details abbildet. Ich bin mir sogar sicher, dass dies nicht einmal die Gesetze tun, sonst gäbe es so widersprüchliche Urteile gar nicht