Erstes Opfer des verschärften Jugendschutzes? XG1 macht dicht
Am vergangenen Freitag, bezeichnender weise ein Freitag der 13., hat der Bundesrat eine Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen, die für den Gaming-Markt und speziell auch den eSport in Deutschland weitreichende Folgen haben könnte. So wird der Katalog der schwer jugendgefährdeten und damit automatisch per Gesetzt indizierten Medien in Bezug auf die Gewaltdarstellung erweitert.
Betroffen sind Spiele die „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen“ oder in denen „Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird“. Bisher waren schon so genannten „gewaltverherrlichende Spiele“ in Deutschland verboten. Ebenfalls wird mit diesem Beschluss der § 12 des Jugendschutzgesetzes geändert: in Zukunft müssen die FSK- und USK-Alterskennzeichen größer als bisher üblich und immer an derselben Stelle auf der Verpackung angebracht werden. Hier will man eine, wie von den Zigarettenpackungen bekannte, unübersehbare und einheitliche Kennzeichnung vorschreiben.
Problematisch bei diesen Änderungen des Jugendschutzgesetztes sind vor allem die neuen, oben zitierten, Beschreibungen von „gewaltbeherrschten“ Spielen die zu einer automatischen Indizierung führen. Eine Indizierung bedeutet, dass diese Spiele nicht mehr beworben und offen zum Verkauf angeboten werden dürfen, auch dürfen diese Spiele erst an Käufer ab 18 Jahren abgegeben werden. Zu kompletten Verkaufsverboten kam es bisher nur in Ausnahmefällen, wenn diese von Gerichten angeordnet wurden.
Auch ist es quasi unmöglich und wenig praktikabel indizierte Titel auf eSport-Veranstaltungen, in TV-Sendungen oder auf Turnieren vor Publikum in Deutschland vorzuführen.
Indizierung per Gericht?
Viele Branchenvertreter befürchten nun, dass in Zukunft immer häufiger Gerichte aufgrund der neuen Formulierungen bemüht werden könnten. So ist es denkbar, dass beliebte und von vielen tausend Spielern seit Jahren gespielte Actionspiele plötzlich, übertrieben gesagt, in die Illegalität abrutschen könnten, wenn ein einzelner Richter auf Antrag einer Staatsanwaltschaft diese als entsprechend jugendgefährdend einstuft. Zwar war dies auch bisher bereits möglich, die neuen teils schwammigen Formulierungen lassen hier aber einen viel größeren Interpretationsspielraum und so befürchtete der Geschäftsführer des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware, Olaf Wolters, bereits vor einiger Zeit gegenüber der Computer Bild Spiele: „Dieser Text soll künftig dafür herhalten, Spiele ohne die Untersuchung durch ein Gremium wie die BPjM einfach per Staatsanwaltsantrag zu indizieren. Wir sehen für einen Hersteller aber aufgrund dieser unklaren Formulierung keine Möglichkeit, selbst herauszufinden, ob sein Produkt möglicherweise diese Kriterien erfüllt oder nicht.“
XG1 zieht Konzequenzen
Genau diese Planungsunsicherheit kritisiert nun auch der Geschäftsführer der IP Entertainment GmbH, Timo Hilbertz in einer E-Mail an die Kunden der von der Gesellschaft betriebenen Plattform XG1: „Es macht keinen Sinn die Entwicklung und den E-Sport-Service in Deutschland weiter voranzutreiben […], das Risiko als Anbieter eine Sperrungsverfügung zu erhalten oder die Grundlade des Angebots entzogen zu bekommen, ist so groß, dass wir unsere erheblichen Investitionen nicht mehr sichern können.“ Als Konsequenz wird XG1 den Geschäftsbetrieb zum 31.7.2008 einstellen.
Ob dies allerdings der wahre Grund für diesen drastischen Schritt ist, ist zweifelhaft. So ist bekannt, dass XG1 seit längerem Probleme hatte und scheinbar zum Verkauf stand. Ebenfalls war die oben erläterte Gesetztesänderung seit lä ngerem absehbar, eine so „plötzliche“ Reaktion erscheint deshalb fraglich.
Die IP Partner AG war Anfang 2006 in den schwierigen Markt der Gameserver mit Ihrer Marke XG1 eingestiegen und hatte ihr Angebot unter anderem auch in der Zeitschrift GameStar stark beworben. Ein knappes Jahr später wurde die auf das Business to Consumer (B2C) Geschäft spezialisierte IP Entertainment GmbH gegründet und XG1 dorthin als zentrales Produkt überführt. Laut eigenen Angaben war der Anbieter mit seiner prämierten Clusterplattform eines der bedeutendsten Angebote im deutschen Gameserver-Markt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich aufgrund der geänderten Gesetzeslage weitere große Anbieter in diesem schwierigen Markt mit ihrem Gameserverangebot verhalten werden. Auf Heise.de gab sich der Unternehmenssprecher der Strato AG allerdings recht gelassen: „Um unsere Gameserver nutzen zu können, ist der Kauf einer Vollversion des jeweiligen Spiels erforderlich. Sollten Spiele einer Altersbeschränkung unterliegen, geschieht die Altersverifikation also beim Kauf.“
Geprägt wird der Gameserver-Markt aber auch durch eine schier unüberschaubare Vielzahl von kleinen bis mittleren Anbietern. Ob diese sich von dem neuen Jugendschutzgesetzt werden einschüchtern lassen oder ihre Chance wahrnehme, um die entstandene Lücke auszufüllen, wird in den nächsten Monaten interessant zu beobachten sein.
Welchen Einfluss die Gesetzesänderungen auf andere Bereich des Gaming-Marktes und speziell des eSports haben werden ist bisher nicht abzusehen. Es ist aber sicher, dass sich zum Beispiel auch Turtle Entertainment als Betreiber der ESL weiterhin entsprechende Gedanken machen muss, eine Gefährdung der Geschäftsgrundlage in einigen Bereichen, vor allem dem der Egoshooter, ist hier nicht auszuschließen. Umso wichtiger erscheint in diesem Licht die von der ESL vor kurzem vorgestellte, von der bisherigen Plattform abgekuppelte ESL Sports, die sich ausschließlich mit Sporttiteln befasst und somit kaum von Einschränkungen durch das Jugendschutzgesetzt betroffen sein dürfte.
















Hinterlasse uns einen Kommentar, Kommentar RSS-Feed, TrackBack URL
Bisher sind noch keine Kommentare vorhanden, wir würden uns über Deine Meinung freuen.