Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht
Okt 08 14.
2 Kommentare, diskutiere mit.
Das eine jede Internetseite ein Impressum haben sollte – und wenn es nur sicherheitshalber ist – hat sich mittlerweile rumgesprochen. Dennoch gab es nie absolute Rechtssicherheit, was denn genau für Angaben gemacht werden müssen. Das kann sich von Webseite zu Webseite unterschieden; so müssen Ärzte besondere zusätzliche Angaben anbringen, die ein Online-Shop nicht benötigt, der aber wiederum andere spezielle Informationen bereitstellen muss.



