Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht
Das eine jede Internetseite ein Impressum haben sollte – und wenn es nur sicherheitshalber ist – hat sich mittlerweile rumgesprochen. Dennoch gab es nie absolute Rechtssicherheit, was denn genau für Angaben gemacht werden müssen. Das kann sich von Webseite zu Webseite unterschieden; so müssen Ärzte besondere zusätzliche Angaben anbringen, die ein Online-Shop nicht benötigt, der aber wiederum andere spezielle Informationen bereitstellen muss.
Skriptum Internet-Recht von Prof. Dr. Thomas Hoeren überarbeitet und aktualisiert
Während meiner Zeit am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement an der Uni Münster hat man bei so manchen strittigen Fragen in puncto Internetrecht gerne auf das Fachwissen von Prof. Dr. Thomas Hoeren zurückgegriffen, dessen Institut gleich nebenan war. So einen direkten Service kann natürlich nicht jeder genießen, doch auch wenn der Leonardo-Campus nicht direkt um die Ecke ist, gibt es eine großartige Informationsquelle. Bereits im Juli 2003 veröffentlichte Prof. Dr. Thomas Hoeren ein Online-Buch zum Thema Internetrecht, das seit dem regelmäßig aktualisiert und erweitert worden ist.
Jetzt ist das Werk wieder einmal neu aufgelegt worden und steht auf den Seiten des Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Abteilung Zivilrechtliche der Westfälische Wilhelms-Universität Münster zum kostenlosen Download bereit. Das Buch umfasst mittlerweile fast 600 Seiten und ist absolut empfehlenswert, sowohl als Lektüre als auch als Nachschlagewerk, und deckt eine große Bandbreite an rechtlichen Themen ab, die insbesondere für alle interessant sind, die Inhalte im Internet publizieren und vor allem eigene Webseiten betreiben.



