Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht
Das eine jede Internetseite ein Impressum haben sollte – und wenn es nur sicherheitshalber ist – hat sich mittlerweile rumgesprochen.
Dennoch gab es nie absolute Rechtssicherheit, was denn genau für Angaben gemacht werden müssen. Das kann sich von Webseite zu Webseite unterschieden; so müssen Ärzte besondere zusätzliche Angaben anbringen, die ein Online-Shop nicht benötigt, der aber wiederum andere spezielle Informationen bereitstellen muss.
Wer die Beerdigung der eigenen Schwester verschläft, weil er vorher 72 Stunden durchgezockt hat kann einfach nicht völlig gesund sein. Ebenso gezeigt wurde ein Elternpaar deren Sohn der Spielsucht verfallen ist und die seither ein Selbsthilfeforum im Internet betreiben. Verbindendes Element zwischen den beiden Spieler und den vielen weiteren Fällen, welche den Eltern auf ihrer Seite offenbart werden ist ein Spiel – World of Warcraft.